Ratgeber
Ärztliche Verordnung für Physiotherapie: So kommen Sie zu Ihrer Therapie
Verordnung, Bewilligung, Termin, Abrechnung: Wir erklären Schritt für Schritt, wie Sie in Österreich zu Ihrer Physiotherapie oder Heilmassage kommen.
Schritt 1: Die ärztliche Verordnung
Damit Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Darauf ist vermerkt, welche Therapie Sie benötigen – zum Beispiel Physiotherapie, Heilmassage oder Lymphdrainage – und wie viele Einheiten vorgesehen sind.
Schritt 2: Die Bewilligung der Krankenkasse
Bevor die Behandlung beginnt, muss die Verordnung von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Bringen Sie diese Bewilligung zu Ihrem ersten Termin mit.
Schritt 3: Termin vereinbaren
Wichtig: Die Therapie muss innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Melden Sie sich daher frühzeitig – telefonisch Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr unter 0512 57 59 27, außerhalb der Bürozeiten über unseren digitalen Telefon-Assistenten unter +43 720 214297 oder online.
Schritt 4: Die Therapie
Bringen Sie zum ersten Termin die Verordnung, die Bewilligung und bequeme Kleidung mit. Jede absolvierte Behandlung bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift an der Rezeption.
Schritt 5: Die Abrechnung
Da wir Direktverträge mit allen Krankenkassen haben, rechnen wir am Ende der Therapie direkt mit Ihrer Kasse ab – für Sie kostenlos und unkompliziert. Alle Details finden Sie unter Kosten & Krankenkasse.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Beratung. Bei starken, anhaltenden oder unklaren Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Termin vereinbaren
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis im Edith-Stein-Weg 3 in Innsbruck.
Anmeldung persönlich oder telefonisch: Montag – Freitag, 08:00–12:00 Uhr
0512 57 59 27
Außerhalb der Bürozeiten: Unser digitaler Telefon-Assistent unter +43 720 214297 – Termine buchen, abfragen oder verschieben.
