Kosten & Krankenkasse
Kosten & Krankenkasse
Seit 1988 haben wir Direktverträge mit allen Krankenkassen. Mit einer bewilligten ärztlichen Verordnung rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern. Hier finden Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.
Direktverrechnung mit allen Kassen
Als Ambulatorium für physikalische Therapie haben wir Direktverträge mit allen Krankenkassen – unter anderem mit der ÖGK, BVAEB, SVS und KUF. Das heißt für Sie: kein Vorstrecken der Kosten und kein Papierkram. Wir übernehmen die Abrechnung.
Behandlung ohne Verordnung
Sie möchten ohne ärztliche Verordnung zu uns kommen, etwa für eine Massage zur Entspannung oder Vorbeugung? Kein Problem – in diesem Fall erfolgt die Abrechnung privat. Die aktuellen Tarife nennen wir Ihnen gerne bei der Anmeldung.
Die Fußreflexzonenmassage kann über die KUF verordnet oder privat in Anspruch genommen werden.
In 5 Schritten zur Therapie
1. Verordnung
Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt eine Verordnung für die benötigte Therapie ausstellen.
2. Bewilligung
Die Verordnung muss vor Behandlungsbeginn von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden.
3. Termin
Vereinbaren Sie Ihren Termin – Mo–Fr 08:00–12:00 telefonisch, außerhalb der Bürozeiten über den digitalen Assistenten oder online.
4. Therapie
Bitte bestätigen Sie jede absolvierte Behandlung mit Ihrer Unterschrift an der Rezeption.
5. Abrechnung
Am Ende der Therapie rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab – für Sie kostenlos und unkompliziert.
Häufige Fragen
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Für eine Abrechnung über die Krankenkasse ja: Die Therapie erfolgt auf ärztliche Verordnung, die vor Behandlungsbeginn von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden muss. Ohne Verordnung ist eine private Behandlung möglich.
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Wir haben Direktverträge mit allen Krankenkassen. Mit bewilligter Verordnung rechnen wir am Ende der Therapie direkt mit Ihrer Krankenkasse ab – für Sie kostenlos und unkompliziert.
Mit welchen Krankenkassen rechnen Sie ab?
Mit allen Krankenkassen, unter anderem ÖGK, BVAEB, SVS und KUF.
Wie lange ist meine Verordnung gültig?
Die Therapie muss innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden.
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Ihre ärztliche Verordnung, die Bewilligung Ihrer Krankenkasse und bequeme Kleidung.
Kann ich mich auch ohne Verordnung behandeln lassen?
Ja. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung privat. Die aktuellen Tarife nennen wir Ihnen gerne bei der Anmeldung.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Das hängt von der Therapieform ab – je nach Behandlung zwischen 20 und 45 Minuten. Genaue Informationen erhalten Sie bei der Terminvergabe.
Termin vereinbaren
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis im Edith-Stein-Weg 3 in Innsbruck.
Anmeldung persönlich oder telefonisch: Montag – Freitag, 08:00–12:00 Uhr
0512 57 59 27
Außerhalb der Bürozeiten: Unser digitaler Telefon-Assistent unter +43 720 214297 – Termine buchen, abfragen oder verschieben.
